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Uwe Golde
UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG

"Die Offensive Mittelstand "Gut für Deutschland" bündelt Berater, Netzwerke und Institutionen aus der deutschen Wirtschaft. Es erfolgt regelmäßiger Erfahrungsaustausch in den Fachbereichen und den angebotenen Veranstaltungen. Fachwissen wir stetig aktualisiert und kommt somit dem mittelständischen Unternehmerinnen / Unternehmern zu gute."



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    Erbschaftssteuer: DIHK fordert marktgerechte Unternehmensbewertung


    Mit der Erbschaftsteuer-Reform von 2009 wurde auch die Bewertung von Betrieben grundsätzlich verändert: Seitdem gilt der Verkehrswert – also der am freien Markt erzielbare Verkaufspreis. Für Familienunternehmen, die nicht an der Börse gehandelt werden, ist das ein Problem. Sie müssen entweder ein Gutachten anfertigen lassen oder das vereinfachte Ertragswertverfahren anwenden – beides hat aber seine Tücken.

    Das derzeitige Bewertungsrecht berücksichtigt nicht die engen vertraglichen Bindungen von Familienunternehmen im Hinblick auf Gewinnverwendung und Bindung finanzieller Mittel im Unternehmen oder auch bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Damit wird ein Kapitalabfluss aus den mittelständischen Unternehmen verhindert, was der Sicherung von Arbeitsplätzen förderlich ist. Außerdem verhindern derartige Gesellschaftervereinbarungen kurzfristiges Gewinnstreben und dienen so der Nachhaltigkeit des Unternehmens. Als Ergebnis der derzeitigen Bewertungspraxis ergeben sich laut DIHK unrealistische Verkehrswerte und damit nicht marktgerechte Unternehmenswertungen. Während dies nach aktuellem Erbschaftssteuerrecht noch durch Verschonungsregelungen ausgeglichen wird, sei zukünftig mit einem spürbaren Nachteil aufgrund der Besteuerung eines Teils des Betriebsvermögens zu rechnen.

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    Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Newsletter 20.08.2015


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